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Coronaschutzmaßnahmen - Änderungen ab 1.2.2023

Die staatlichen und kirchlichen Vorgaben und Empfehlungen für das Tragen von Mund-Nasenschutz sind zum 01.02.2023 aufgehoben.

Nach Auslaufen dieser allgemeinen Regelungen liegt es vor allem in Ihrer eigenen Verantwortung, sich und und andere vor Ansteckung zu schützen.

Bei Besuchen von Gottesdiensten und Veranstaltungen der Kirchengemeinde unterstützen wir Sie gerne z.B. durch Möglichkeiten der Handdesinfektion am Eingang und weiterer Vorsichtsmaßnahmen wie z.B. bei der Kommunionsausteilung.