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Gemeinsamer Pfarrgemeinderat (PGR)

der Pfarreiengemeinschaft Alfter

„Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe unter Wahrung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.“
(Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln, § 2 Abs. 1)

Was heißt das konkret?

Unser Pfarrgemeinderat ist das zentrale Forum, in dem wir über alle seelsorgerischen Belange in unserer Pfarreiengemeinschaft diskutieren und zu pastoralen Entscheidungen beraten.

Folgende Themenbereiche sind für uns wichtig:

  • Liturgie (einschließlich Spiritualität und Wallfahrten),
  • die Familien- und Jugendpastoral
  • Mission, Entwicklung, Frieden sowie
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Hierzu wurden Sachausschüsse gebildet.

Der Pfarrgemeinderat gibt den Pfarrbrief heraus und ist für die gemeinsame Internetseite verantwortlich.

Eine besondere Aufgabe für den Pfarrgemeinderat ist die Arbeit an unserem Pastoralkonzept und dessen Umsetzung in unseren Gemeinden. Neue Aufgaben ergeben sich aus der Bildung des Sendungsraums („Katholische Kirche in Alfter und Bornheim“), aus dem Prozess der Formulierung neuer pastoraler Ziele und aus dem Synodalen Weg.

Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder in der Pfarreiengemeinschaft ab 14 Jahre, wählbar sind alle ab 16 Jahre. Die letzte Wahl fand im November 2021 statt.

Im Verlauf des Jahres gibt es sechs bis acht Sitzungen, die alle öffentlich sind. Die Sitzungstermine werden auch in den Pfarrnachrichten veröffentlicht.

In allen pastoralen Anliegen, die für unsere Gemeinden wichtig sind, können Sie sich deshalb an den Pfarrgemeinderat und seine einzelnen Mitglieder wenden. Sie erreichen den PGR unmittelbar über die folgende E-Mail-Adresse: pgr@pg-alfter.de

Mitglieder

Unser Pfarrgemeinderat setzt sich aus stimmberechtigten und weiteren nicht stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Stimmberechtigt sind

  • die geborenen Mitglieder (die vier Stimmen haben):
    Leitender Pfarrer Matthias Genster, Diakon Martin Sander, Pastoralreferentin Bernadette Molzberger, Pater Ino Ta, Pfr. Stefan Lischka, Pfr. Georg Theisen, Pfr. Silvio Eick und den Seelsorgern, die am 1.9.2020 für die Gemeinden des Sendungsraums beauftragt wurden
  • die gewählten Mitglieder:
    Klaus Lammertz, Nadja Linck, Holger Scherer, Peter Simon, Marita Thenée, Martina von Andrian. Dr. Martin Zielinski, Lucia Zorn

Als nicht stimmberechtigte Mitglieder können an den Beratungen alle weiteren Mitglieder des Seelsorgeteams sowie ein/e Vertreter/in der Vertretung des Kirchengemeindeverbandes (KGV) teilnehmen. Außerdem werden vom Pfarrgemeinderat regelmäßig Gäste und Sachkundige zu Sitzungen eingeladen. Hierzu gehören insbesondere die Vorsitzenden der Pfarrausschüsse der einzelnen Gemeinden.

Vorstand

Der PGR-Vorstand, der die Sitzungen vorbereitet und den PGR vertritt, setzt sich zusammen aus:

  • Ltd. Pfarrer Matthias Genster
  • Holger Scherer
  • Dr. Martin Zielinski
  • Lucia Zorn
  • Peter Simon (Schriftführer)

Wahl des PGR

Die Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln als Grundlage unserer Tätigkeit finden Sie unter:
https://www.dioezesanrat.de/fileadmin/user_upload/Downloads-Materialien/Publikationen/PGR_Satzung_EBK_01012017.pdf